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(einer Hypothek)

См. также в других словарях:

  • Hypothek — Hy|po|thek 〈f. 20〉 im Grundbuch eingetragenes, durch eine Zahlung erworbenes Recht an einem Grundstück in Form einer Forderung auf regelmäßige Zinszahlungen ● eine Hypothek auf ein Haus aufnehmen; ein Grundstück mit Hypotheken belasten [<grch …   Universal-Lexikon

  • Hypothek (Deutschland) — Eine Hypothek ist nach deutschem Sachenrecht ein Grundpfandrecht (§ 1113 Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB)). Es kann am Eigentum an einem Grundstück, am Erbbaurecht, am Wohnungseigentum oder am Gebäudeeigentum begründet werden. Der Inhaber der… …   Deutsch Wikipedia

  • Hypothek — die Hypothek, en (Mittelstufe) Pfandrecht an einem Grundstück Beispiele: Das Haus ist mit einer Hypothek belastet. Wir haben eine Hypothek auf unsere Wohnung aufgenommen …   Extremes Deutsch

  • Hypothek — (v. gr., Pignus, Pfand , Unterpfandsrecht), dasjenige dingliche Recht, welches einem Gläubiger an einer fremden Sache zur Sicherung einer Forderung dahin eingeräumt ist, daß er die verpfändete Sache (das Pfand, auch selbst H. genannt)… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Hypothēk — (griech., »Unterpfand«), eine Form der Verpfändung, bei welcher der Gläubiger nicht sofort wie beim Faustpfand (s. Pfand) in den Besitz der Pfandsache gesetzt wird, sondern ihm nur ein wirksames Pfandrecht durch bloße Bestimmung einer Sache zum… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Hypothek — Hypothēk (grch.), Unterlage, Unterpfand, das Recht des Gläubigers an einer ihm als Pfand vom Schuldner eingeräumten unbeweglichen Sache, bes. an einem Grundstück, muß nach dem Hypothekenrecht in das Hypothekenbuch (s. Grundbücher) eingetragen… …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Hypothek — »Pfandrecht an einem Grundstück zur Sicherung einer Forderung«: Das Fremdwort wurde im 16. Jh. eingedeutscht aus gleichbed. lat. hypotheca, das auf griech. hypo thē̓kē (eigentlich: »Unterlage«, übertragen »Unterpfand«) zurückgeht. Dies gehört… …   Das Herkunftswörterbuch

  • Hypothek — Eine Hypothek (von griechisch: ὑποθήκη „Unterpfand“) berechtigt den Hypothekengläubiger (Hypothekar) sich aus demjenigen Erlös, der sich durch Zwangsversteigerung oder Zwangsverwaltung des durch die Hypothek belasteten Grundstücks erzielen lässt …   Deutsch Wikipedia

  • Hypothek — Hy|po|thek die; , en <über lat. hypotheca aus gleichbed. gr. hypothe̅kē, eigtl. »Unterlage; Unterpfand«>: a) (zu den Grundpfandrechten gehörendes) Recht an einem Grundstück, einem Wohnungseigentum o. Ä. zur Sicherung einer Geldforderung,… …   Das große Fremdwörterbuch

  • Hypothek — Hy|po|thek 〈f.; Gen.: , Pl.: en〉 im Grundbuch eingetragenes, durch eine Zahlung erworbenes Recht an einem Grundstück in Form einer Forderung auf regelmäßige Zinszahlungen; eine Hypothek auf ein Haus aufnehmen [Etym.: <grch. hypotheke… …   Lexikalische Deutsches Wörterbuch

  • Hypothek — das an einem ⇡ Grundstück zur Sicherung einer Forderung bestellte ⇡ Pfandrecht (§§ 1113–1190 BGB). I. Charakterisierung:⇡ Belastung eines Grundstücks in der Weise, dass an denjenigen, zu dessen Gunsten die Belastung erfolgt, eine bestimmte… …   Lexikon der Economics

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